Für mich macht es keinen Unterschied, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Ich behandele Sie in jedem Fall gerne. Jedoch ist die Überweisung vom Arzt in jedem Fall notwendig, um die Behandlung durchzuführen. Folgende Merkmale müssen hier angegeben sein:
- Ihr Name
- Diagnose
- Art und Anzahl der Behandlungen
- Unterschrift vom Arzt
- Hausbesuch muss auf dem Rezept deklariert sein
Für gesetzlich versicherte Patienten gelten zusätzlich weitere vorgegebene Bestimmungen. Exemplarisch möchte ich einige hier benennen:
- Das Ausstellungsdatum des Rezepts darf nicht älter als 4 Wochen sein
- Es muss ein Indikationsschlüssel und ein ICD-10 Code auf dem Rezept vermerkt sein
Ich stehe Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sprechen Sie mich einfach an.
Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet eine Zuzahlung pro Verordnung zu entrichten. Diese besteht aus €10 plus 10% des Gesamtwertes der Verordnung. Diese Zuzahlung entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse vorliegen haben. In jedem Fall empfehle ich Ihnen die Quittungen aufzubewahren und bei der Krankenkasse einzureichen. Es ist möglich, dass sie dann einen Teil bei Jahresabschluss zurückerstattet bekommen.
Mit privat versicherten Patienten vereinbare ich persönlich für die ausgestellte Verordnung im Vorfeld eine Honorarvereinbarung. Die Preise richten sich nach dem ortsüblichen Satz. Die Rechnung können Sie dann Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung vorlegen.
Hierhin fahre ich
Bezirk Harburg
Langenbek, Marmstorf, Rönneburg, Sinstorf
Landkreis Harburg:
Gemeinde Seevetal
Angrenzende Gebiete kann ich in Absprache mit Ihnen ebenfalls anfahren.